Versicherungsrecht
Auf dem Gebiet des Versicherungsrechts verfügen wir über langjährige Erfahrung in der gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Vertretung und Beratung einer vielfältigen Klientel. Unser Schwerpunkt liegt in der Durchsetzung der Interessen von Versicherungsnehmern, insbesondere von Unternehmen und Freiberuflern als Versicherungskunden sowie von Verbrauchern als versicherten Personen.
Wir beraten eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmungen aus verschiedenen Branchen (u.a. Anlagenbau, Hoch- und Tiefbau, Bauträger, Elektrogerätebau, Fahrzeugbau, Messebau, Maschinenbau, Druckereien und graphisches Gewerbe, Chemie- und Pharmabetriebe, Textilhandel, Getränkehandel, Gastronomie) ebenso wie eine große Zahl von Handwerksbetrieben aller Handwerke, Vereine und Verbände sowie Freiberufler (Ärzte und Zahnärzte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Architekten, Statiker, Vermessungsingenieure, Rechtsanwälte, beratende Ingenieure etc.) in ihren jeweiligen versicherungs- und haftungsrechtlichen Fragen.
Als Fachanwälte für Versicherungsrecht haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, im Interesse unserer Mandantschaft Waffengleichheit gegenüber den organisatorisch und wirtschaftlich meist überlegenen Versicherungsunternehmen herzustellen.
Wenn der Versicherungsfall eintritt, gewährleisten wir unabhängige Beratung und Vertretung und sorgen dafür, dass der Versicherungsnehmer nicht vom Schadenmanagement der Versicherer und ihrer Rechtsanwälte übervorteilt wird. Wir arbeiten mit unabhängigen, nicht überwiegend von Versicherern beauftragten Gutachtern zusammen und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Rechte aus dem Versicherungsvertrag, beginnend mit der Beratung vor Abschluss des Vertrags über die Beweissicherung im Versicherungsfall bis hin zur Prozessvertretung.