• Rechtsgebiet:
  • Versicherungsrecht

Aktivenversicherung

27.05.2011

Ihr zuständiger Rechtsanwalt

Michael Prettl LL.M.
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Michael Prettl Versicherungsrecht
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von Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Prettl LL.M.

Der Begriff der Aktivenversicherung bezeichnet im Bereich der Schadensversicherung die Versicherung der Wertbeziehung zu einem Aktivum, also das Eigentum an Sachen und bestimmten Rechten.

 

 

Aktivenversicherung ist die Sachversicherung mit all ihren Versicherungszweigen, die das Interesse des Eigentümers an der rechtlichen Herrschaft über die Sache schützt. Dabei wird das Eigentum im formalen Sinne geschützt, also auch in den Fällen, in denen formale Berechtigung und wirtschaftliches Interesse auseinanderfallen, z.B. Sicherungseigentum, Eigentumsvorbehalt, Leasing, der formal Berechtigte als Träger des versicherten Interesses angesehen.

 

 

Auch bestimmte Rechte können als Aktiva gegen das Risiko des Rechtsverlustes oder der Vereitelung versichert werden.

 

 

So können z.B. Forderungen versichert werden, also das Interesse des Gläubigers an der Erfüllung der Forderung.

 

 

Dies geschieht in der Forderungsversicherung, die als Kreditversicherung, z.B. Warenkreditversicherung, die natürlich auch Forderungen aus Dienstleistungen versichert, Teilzahlungskreditversicherung, Konsumentenkreditversicherung insbesondere in Kombination mit Instrumenten der Betriebsmittelfinanzierung wie dem echten und unechten Factoring, als Ausfuhrkreditversicherung (Exportkreditversicherung), als Garantieversicherung oder als Grundpfandversicherung in Erscheinung tritt.

 

 

Zu der Aktivenversicherung gehören ferner die Vertrauensschadenversicherung, die das Unternehmen vor Schäden schützt, die durch unerlaubte Handlung von Mitarbeitern wie z.B. Unterschlagung, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung entstehen können, und die Computermissbrauchsversicherung. Aktualisiert: Februar 2010