Glossar: Summenausgleich

Mit dem Begriff Summenausgleich wird in der gewerblichen Sachversicherung, insbesondere in der Feuer-Sachversicherung und der Feuer-Betriebs-Unterbrechungsversicherung, eine Regelungstechnik zur Vermeidung oder Verringerung der Folgen einer Unterversicherung bezeichnet. Der Begriff bezeichnet die im Versicherungsvertrag getroffene Vereinbarung, dass überschießende Versicherungssummen einzelner Positionen zum Ausgleich bzw. zur Minderung der Unterversicherung anderer Positionen des selben Versicherungsvertrages verrechnet werden können. Ob die Position für die Überversicherung besteht von dem Schaden betroffen ist oder nicht ist dabei unerheblich.


von Rechtsanwalt Michael Prettl LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart

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