Glossar: Stichtagsversicherung
Die Stichtagsversicherung findet sich in der Sachversicherung als Variante für die Gestaltung der Festlegung der Versicherungssumme und der daraus zu berechnenden Prämie für saisonal, periodisch, markt- oder produktionsbedingt stark schwankende Versicherungswerte. Hauptanwendungsgebiet ist die Versicherug von Beständen an Handelswaren, Vorräten für laufende Produktion, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen, insbesondere agrarischen Produkten. Die Stichtagsversicherung ist daher definitionsgemäß stets Inbegriffsversicherung gem. § 89 VVG.
Die Stichtagsversicherung hat den Zweck den Versicherungsnehmer vor den Folgen einer eventuellen Untersicherung zu schützen, gleichzeitig aber die Zahlung ökonomisch unvorteilhafter, zu hoher Prämien aus vorsorglich oder versehentlich übersetzten Versicherungssummen zu vermeiden.
Technisch wird dieses Ziel dadurch erreicht, dass die Versicherungssumme aus einer Prognose der im Verlaufe der Versicherunsperiode aus dem erwarteten Maximum der kumulierten Werte der zu irgendeinem Zeitpunkt zum versicherten Bestand gehörenden Sachen (höchster Versicherungswert) gebildet wird.
Vom Versicherer wird sodann für die gesamte vereinbarte Versicherungsperiode als Prämienvorschuss eine Prämie erhoben, die aus der Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme berechnet wird. Während der Dauer der Versicherungsperiode sind sodann vom Versicherungsnehmer zu bestimmten Stichtagen, meist monatlich die zu diesen Zeitpunkten aktuellen Versicherungswerte des versicherten Bestandes dem Versicherer zu melden. Am Schluss der Versicherungsperiode wird auf Grund der Stichtagsmeldungen aus den jeweils gemeldeten Versicherungswerten zum Stichtag die mittlere jährliche Versicherungssumme ermittelt, die sodann die Grundlage der Berechnung des endgültigen für den Zeitraum der zurückliegenden Versicherungsperiode zu zahlenden Prämenbetrages bildet. Differenzen zwischen Beitragsvorauszahlung und endgültiger Prämie sind dann auszugleichen.