Glossar: Restwert

Der Begriff des Restwertes steht im Bereich der Sachversicherung für den gemeinen Wert der Reste der zerstörten Sache oder der beschädigten Sache in unrepariertem Zustand. Im Falle eines Teilschadens werden nach Durchführung der Reparatur mit diesem Begriff die nicht für die Wiederherstellung der beschädigten Sache verwendbaren Teile/Reste bezeichnet,  die nach manchen Versicherungsbedingungen auf die Entschädigungsleistung des Versicherers anzurechnen sind. Der gemeine Wert bestimmt sich nach dem vom Versicherungsnehmer vor Ort marktüblich ohne weiteres erzielbaren Verkaufserlös.

von Rechtsanwalt Michael Prettl LL. M. Fachanwalt für Versicherungsrecht Stuttgart

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