Glossar: Nebenversicherung
Man spricht von Nebenversicherung, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern in der Weise versichert ist, dass die zusammengerechneten Versicherungssummen den Versicherungswert nicht übersteigen, mit jedem Versicherer ein gesondertes, vom jeweils anderen Versicherungsvertrag unabhängiges Vertragsverhältnis zustande kommt und ein bewusstes Zusammenwirken der Versicherer nicht vorliegt. Es handelt sich demzufolge um einen Sonderfall des unter dem Oberbegriff der mehrfachen Versicherung (Vielfachversicherung) behandelten Sachverhaltes, ohne dass die qualifizierten Voraussetzungen der in § 78 Abs. 1 VVG legaldefinierten Mehrfachversicherung vorliegen.
Auch diese Form der mehrfachen Versicherung löst die Pflicht des Versicherungsnehmers gem. § 77 VVG aus, jedem Versicherer die andere Versicherung unter Angabe des Versicherers und der Versicherungssumme mitzuteilen.
Nebenversicherung kann zu ungewollten Deckungslücken führen
Die Nebenversicherung ist zu unterscheiden von den anderen Formen der mehrfachen Versicherung, der
Mehrfachversicherung (früher Doppelversicherung) und der
Mitversicherung.