Glossar: Kompositversicherung

Versicherungssparte ,,traditioneller" Oberbegriff für alle Versicherungsarten der Schaden- und Unfallversicherung, außer der Krankenversicherung. Schadenversicherungen dienen als Aktivenversicherung dem Versicherungsschutz von Sachwerten -Sachversicherung- Aktivenversicherung.

Als Passivenversicherung bezwecken sie  die Abwehr von Haftungsrisiken, Haftpflichtversicherung.

Die private Unfallversicherung – die zur Personenversicherung zählt und eine Summenversicherung, also keine Schadenversicherung ist – wird aus aufsichtsrechtlichen Gründen mit den Schadenversicherungen zur Kompositversicherung zusammengefasst, da sie nicht von Lebens- oder Krankenversicherern betrieben werden darf.

Die Schadensbearbeitung in der Rechtsschutzversicherung muss aus Gründen des Versicherungsaufsichtsrechts gem. § 8a VAG von den Versicherern, die außer dem Rechtsschutzversicherungsgeschäft auch noch das Versicherungsgeschäft in anderen Versicherungsarten betreiben, auf ein anderes Unternehmen ausgegliedert werden – Funktionsausgliederung. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ordnet aktuell der Kompositversicherung folgende Versicherungszweige zu:

•    Kraftfahrtversicherung
•    Unfallversicherung
•    Rechtsschutzversicherung
•    Sachversicherung: Privatversicherungen
•    Sachversicherung: Firmenversicherungen
•    Transportversicherung
•    Schutzbrief
•    Haftpflichtversicherung

von Rechtsanwalt Michael Prettl, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart

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