Glossar: Genesungsgeld
Das Genesungsgeld in der privaten Unfallversicherung ist eine an das Unfallkrankenhaustagegeld gekoppelte, sonst aber eigenständige Leistungsart in Form eines Tagegelds, welches, wenn vereinbart, nach einer vollstationären Behandlung ab der Entlassung aus dem Krankenhaus in der vereinbarten Höhe gezahlt wird (2.5.1 AUB 99/2010; § 7 V AUB 88/94; § 8 V AUB 61). Das Genesungsgeld wird für die gleiche Anzahl von Tagen bezahlt, für die ein Krankenhaustagegeldanspruch besteht, längstens aber für 100 Tage (2.5.2 AUB 99/2010. Das Genesungsgeld ist als Summenversicherung konzipiert und wird daher unabhängig von tatsächlichen angefallenen Behandlungs-kosten, Zuzahlungen oder konkretem materiellen Schaden entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme fällig. In den älteren Bedingungswerken ist eine Abstufung des Genesungsgeldes nach der Bezugsdauer vorgesehen (§ 7 V AUB 88/94; § 8 V AUB 61).