Glossar: Deckungsprozess
Der Begriff Deckungsprozess wird im Versicherungsvertragsrecht in unterschiedlichem Kontext verwendet. Ganz allgemein wird damit bezeichnet der Prozess des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf Feststellung, dass für einen bestimmten Versicherungsfall Versicherungsdeckung zu gewähren ist.
Haftpflichtversicherung
In der Haftpflichtversicherung bezeichnet der Begriff ebenfalls den Prozess des Versicherungsnehmers gegen seinen Haftpflichtversicherer mit dem Antrag, dass dieser ihm bzw. einer mitversicherten Person für ein bestimmtes Ereignis Versicherungsschutz zu gewähren hat. In der Haftpflichtversicherung wird der Begriff Deckungsprozess komplementär verwendet zum Begriff des Haftpflichtprozesses, zur Abgrenzung der Rechtsprobleme des Haftpflichtverhältnisses von denen des Deckungsverhältnisses und der Zuweisung der jeweiligen Rechtsfragen in den „richtigen“ Prozess. Insoweit gilt das Trennungsprinzip. Die Auswirkungen richterlicher Feststellungen im Haftpflichtprozess auf das Deckungsverhältnis und den Deckungsprozess erklärt die Lehre von der Bindungswirkung des Haftpflichturteils.
Rechtsschutzversicherung
In der Rechtsschutzversicherung bezeichnet der Begriff den Prozess des Versicherungsnehmers gegen seinen Rechtsschutzversicherer mit dem Antrag dass dieser
- ihm oder einer mitversicherten Person für eine beabsichtigte Rechtsverfolgung Versicherungsschutz zu gewähren hat,
- ihn oder eine mitversicherte Person von Kosten eines bereits geführten Rechtsstreits frei zu stellen hat oder
- ihm oder einer mitversicherten Person bereits bezahlte Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung zu erstatten hat.