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  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsunfall
  • Kaskoversicherung

Versicherungsrecht/Verkehrsrecht: Vorsicht vor Versicherungs-Apps für iPhone & Co.

Sicherung von Ansprüchen im Versicherungsfall und bei Unfällen

23.11.2011

Smartphone-Nutzern werden von Seiten der Assekuranz immer mehr Apps angeboten, die bei Unfällen oder anderen Schadensfällen Hilfe versprechen. Geliefert werden Informationen und Verhaltensregeln z.B. zum Absetzen eines Notrufs, zur ersten Hilfe oder zur Sicherheit am Unfallort. Mit manchen diese Programme kann man gar Handyfotos vom Unfallort direkt an die eigene Versicherung übermitteln. Auf diese Weise arbeiten die Versicherer an ihrem Image als Helfer in der Not und kanalisieren so gleichzeitig die Informationsbeschaffung im Schadens- und Versicherungsfall.

Was zunächst auch für den Anwender als nützlich erscheint, ist jedoch mit starker Vorsicht zu genießen. Gerade bei Verkehrsunfällen versuchen die Versicherer, ihre Versicherungsnehmer und die Geschädigten in ein möglichst enges Regulierung-Korsett einzubinden, das ihnen vordergründig eine einfache und bequeme Abwicklung bieten soll. Dahinter steckt aber hauptsächlich die Bemühung, Versicherungsfälle möglichst kostengünstig zu regulieren.

Kostengünstig bezieht sich dabei nicht nur auf die damit zusammenhängenden Verwaltungs-Prozesse, sondern auch darauf, an den Geschädigten möglichst wenig auszahlen zu müssen. Alle Beteiligten, die bei der Schadensregulierung zu Gunsten des Geschädigten arbeiten, wie etwa der Anwalt des Geschädigten, ein von ihm beauftragter unabhängiger Gutachter oder seine jeweilige Fachwerkstatt, sollen aus der Regulierung herausgehalten werden. Stattdessen werden eigene, nur vom Versicherer beauftragte Gutachter geschickt, wird mit möglichst billig arbeitenden Kfz-Werkstätten zusammengearbeitet und wird versucht, den Geschädigten so frühzeitig mit einem Teilbetrag abzuspeisen, dass dieser zunächst nicht seinen Rechtsanwalt mit der Regulierung des Falles beauftragt.

Die Quittung erhält der Geschädigten erst zu einem Zeitpunkt, zu dem es bereits zu spät ist. Häufig hat er selbst im Vertrauen auf das Regulierungsverhalten seines Versicherers sämtliche notwendigen Beweise vernichtet, die in einem Verfahren benötigen würden. Nicht selten werden die ihm zustehenden Mietwagenkosten, die Nutzungsausfallentschädigung, seine Ansprüche wegen Verletzungen usw. rechtswidrig gekürzt, ohne dass der Geschädigte dies überhaupt bemerkt.

Auch in anderen Versicherungsfällen, wie etwa häufig bei Wasserschäden im Bereich der Wohngebäudeversicherung, versuchen die Versicherer, durch den Einsatz eigener Schadensregulierer das Erstellen eines unabhängigen Gutachtens zur Beweissicherung zu vermeiden. Wird dann mit der Reparatur begonnen, werden dadurch automatisch wichtige Beweise über Schadensursache und Schadenshöhe vernichtet. Nicht selten bestreitet der Versicherer dann nach einer Teilzahlung, dass überhaupt ein versichertes Ereignis vorliegt. Das Gegenteil kann der Versicherungsnehmer, der bezüglich des Versicherungsfalls die Beweislast trägt, dann nicht mehr beweisen.

Im Schadensfall ist die wichtigste Verhaltensregel also das sofortige Telefonat mit dem auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Nur dieser ist bei der Schadensregulierung der ausschließliche Interessenvertreter des Geschädigten, der ihn beauftragt. Im ersten Telefonat kann dann auch darüber beraten werden, welche Meldeobliegenheiten gegenüber der Versicherung bestehen, wie der Sachverhalt aufzuarbeiten ist, wie Beweise gesichert werden können, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt an den Versicherer weitergegeben werden sollen und müssen.

Anstatt sich mithilfe von Versicherungs-Apps freiwillig in die Gefahr zu begeben, im Schadensfall nur unzureichend beraten zu werden, speichern Sie einfach unsere Telefonnummer 0711-6077-333 in Ihr Smartphone.